Gesetzlich Versicherte

Heilpraktikerleistungen im Allgemeinen und osteopathische Behandlungen im speziellen sind zunächst Selbstzahlerleistungen und werden nicht von gesetzlichen Krankenkassen (KK) übernommen. Allerdings gibt es einige KK, die Osteopathie bezuschussen. Dafür benötigen Sie meist ein Privatrezept von einem Arzt und der behandelnde Osteopath muss eine Ausbildung über 1350 Ausbildungsstunden absolviert haben, was bei mir der Fall ist.

Was Ihre KK unter welchen Bedinungen erstattet, klären Sie bitte vorab selbst. Eine Übersicht finden Sie hier: www.osteokompass.de (Angaben ohne Gewähr).

Privatversicherte und Beihilfe

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Heilpraktikerzusatzversicherungen übernehmen in der Regel einen großen Teil der Kosten für die Behandlungen, falls die Erstattung von Heilpraktikerleistungen nicht vertraglich eingeschränkt ist.

Ich empfehle Ihnen eine Kostenübernahme vorher mit Ihrer privaten Krankenversicherung abzuklären.

Dauer

ca 45-60 Minuten pro Termin

Kosten

ca 90€

da ich nach GebüH abrechne, ergeben sich je nach durchgeführter Behandlung etwas andere Beträge.

Ausfallkosten

Bei Terminen die nicht mindestens 24h vorher abgesagt werden oder bei Nichterscheinen, behalte ich mir vor Ausfallkosten in Höhe von 80€ in Rechnung zu stellen.


Bezahlung

Sie bezahlen in der Praxis nach dem Termin bequem elektronisch z.B. mit Ihrer EC-Karte. Bargeld nehme ich nicht an. Sie bekommen dann eine Rechnung/Quittung, welche Sie dann ggf einreichen können.